Schlichtungsverfahren Ordnungsbusse

base giuridica

Nome del giudice

Bundesgericht

Data

23.06.2015

Sommario

Darf die Schlichtungsbehörde eine Partei für ihr Nichterscheinen zur Schlichtungsverhandlung gestützt auf Art. 128 ZPO mit Ordnungsbusse bestrafen? Vorliegend ist die Verhängung von Ordnungsbussen jedenfalls mangels vorgängiger Androhung unzulässig.

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4A_510/2014

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