Rechtsschutz in klaren Fällen, Ausweisung

base giuridica

Nome del giudice

Bundesgericht

Data

11.08.2015

Sommario

Ein Begehren um Ausweisung eines Mieters im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Mieter die vorangehende Kündigung gerichtlich angefochten hat und dieses Verfahren hängig ist.

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4A_184/2015

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