Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege

base giuridica

Nome del giudice

Schweizerisches Bundesgericht

Data

27.11.2011

Sommario

Einzig das Gesuchsverfahren fällt unter Artikel 119 Absatz 6 ZPO und ist demnach grundsätzlich kostenlos, hingegen nicht das Beschwerdeverfahren gegen einen die unentgeltliche Rechtspflege abweisenden oder entziehenden Entscheid der ersten Instanz.

Link

5A_405/2011

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