Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde; Stillstand der Fristen

base giuridica

Nome del giudice

Bundesgericht

Data

20.08.2018

Sommario

Bei der Berechnung der Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags ist der Fristenstillstand zu berücksichtigen. Der Ausschluss des Fristenstillstandes für das Schlichtungsverfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) findet keine Anwendung.

Link

4A_593/2017 / BGE 144 III 404

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