Schlichtungsverfahren Ordnungsbusse

Base légale

Nom du tribunal

Bundesgericht

Date

23.06.2015

Résumé

Darf die Schlichtungsbehörde eine Partei für ihr Nichterscheinen zur Schlichtungsverhandlung gestützt auf Art. 128 ZPO mit Ordnungsbusse bestrafen? Vorliegend ist die Verhängung von Ordnungsbussen jedenfalls mangels vorgängiger Androhung unzulässig.

Lien

4A_510/2014

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