Rechtsschutz in klaren Fällen, Ausweisung

Base légale

Nom du tribunal

Bundesgericht

Date

11.08.2015

Résumé

Ein Begehren um Ausweisung eines Mieters im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Mieter die vorangehende Kündigung gerichtlich angefochten hat und dieses Verfahren hängig ist.

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4A_184/2015

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