Bundesgericht
17.02.2014
Art. 204, 209 sowie 59 ZPO; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; gültige Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung. Pflicht zum persönlichen Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung, wenn eine juristische Person Partei ist. Rechtsfolge der Missachtung der Pflicht zum persönlichen Erscheinen.