Schweizerisches Bundesgericht
27.11.2011
Einzig das Gesuchsverfahren fällt unter Artikel 119 Absatz 6 ZPO und ist demnach grundsätzlich kostenlos, hingegen nicht das Beschwerdeverfahren gegen einen die unentgeltliche Rechtspflege abweisenden oder entziehenden Entscheid der ersten Instanz.