Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde; Stillstand der Fristen

Base légale

Nom du tribunal

Bundesgericht

Date

20.08.2018

Résumé

Bei der Berechnung der Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags ist der Fristenstillstand zu berücksichtigen. Der Ausschluss des Fristenstillstandes für das Schlichtungsverfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) findet keine Anwendung.

Lien

4A_593/2017 / BGE 144 III 404

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