Unentgeltlicher Beistand in Schlichtungsverfahren

Artikel

Name des Gerichts

Bundesgericht

Datum

06.08.2020

Zusammenfassung

Auch im Schlichtungsverfahren kann ein unentgeltlicher Rechtsbeistand gewährt werden, wenn die Streitsache dies rechtfertigt. Es gilt insoweit jedoch ein strenger Massstab, wobei auch hier die Verhältnisse des konkreten Einzelfalls entscheidend bleiben. Dass der Vermieter im Schlichtungsverfahren anwaltlich vertreten ist, ist im Hinblick auf die Waffengleichheit zwischen den Parteien zwar zu berücksichtigen. Dieser Umstand führt jedoch für sich alleine nicht automatisch dazu, dass den Beschwerdeführern die unentgeltliche Verbeiständung ohne weiteres zu bewilligen wäre.

Link

4A_301/2020

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