Rechtsschutz in klaren Fällen, Ausweisung

Artikel

Name des Gerichts

Bundesgericht

Datum

11.08.2015

Zusammenfassung

Ein Begehren um Ausweisung eines Mieters im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Mieter die vorangehende Kündigung gerichtlich angefochten hat und dieses Verfahren hängig ist.

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4A_184/2015

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