Miete von Wohnräumen; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Artikel

Name des Gerichts

Bundesgericht

Datum

17.02.2014

Zusammenfassung

Art. 204, 209 sowie 59 ZPO; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; gültige Klagebewilligung als Prozessvoraussetzung. Pflicht zum persönlichen Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung, wenn eine juristische Person Partei ist. Rechtsfolge der Missachtung der Pflicht zum persönlichen Erscheinen.

Link

4A_387/2013

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