Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde; Stillstand der Fristen

Artikel

Name des Gerichts

Bundesgericht

Datum

20.08.2018

Zusammenfassung

Bei der Berechnung der Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags ist der Fristenstillstand zu berücksichtigen. Der Ausschluss des Fristenstillstandes für das Schlichtungsverfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) findet keine Anwendung.

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4A_593/2017 / BGE 144 III 404

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