Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde

Artikel

Name des Gerichts

Bundesgericht

Datum

13.09.2016

Zusammenfassung

Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint.

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4A_105/2016 / BGE 142 III 638

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